Reiner Walter

Go-to-Market-Gutschein – neue Förderung für Start-ups

Das Herauskristallisieren eines zukunftsfähigen Geschäftsmodells und der Bau eines ersten funktionsfähigen Prototyps gehören zu den Hauptaufgaben eines Start-ups. Das Land NRW fördert diese Aktivitäten seit Ende Mai 2024 mit dem „Go-to-Market“-Gutschein. Ziel ist es innovative und digitale Geschäftsideen in der Frühphase von Unternehmen zu fördern.

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