Unterstützung nach A 45-Sperrung

Die Sperrung der A 45 wegen der nicht befahrbaren Rahmedetalbrücke belastet die Region Südwestfalen und vor allem den Märkischen Kreis schwer.

Viele Unternehmen müssen Umsatzeinbußen oder deutliche Kostensteigerungen hinnehmen. Das Land Nordrhein-Westfalen möchte nun die betroffenen Unternehmen unterstützen.

Mit dem so genannten „NRW.BANK Universalkredit A 45“ soll den Unternehmen Liquidität zur Verfügung gestellt werden, die sie benötigen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden und notwendige Investitionen zu tätigen. Als zusätzliche Erleichterung erhalten die Kreditnehmer für Beträge bis zu 500.000 Euro einen 20-prozentigen Tilgungsnachlass (Zuschuss) von maximal 100.000 Euro.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe sowie Freiberufler. Das Angebot steht über die Hausbanken in folgenden Kreisen bzw. kreisfreien Städten zur Verfügung:

  • Märkischer Kreis
  • Hagen
  • Kreis Soest
  • Hochsauerlandkreis
  • Kreis Olpe
  • Kreis Siegen-Wittgenstein
  • Ennepe-Ruhr-Kreis
  • Kreis Unna
  • Hamm
  • Dortmund

Die jeweils zuständigen Kammern vor Ort bestätigen dabei die individuelle Betroffenheit der beantragenden Unternehmen von der Autobahnsperrung. Als Nachweis der Betroffenheit genügt es, dass die Unternehmen bei der darlegen, dass eine der beiden folgenden Umstände seit der Brückensperrung am 02. Dezember 2021 auf sie zutrifft:

  • Umsatzeinbußen (mind. 20%) oder
  • höhere allgemeine Betriebs- und Materialkosten (mind. 20%)

Als Vergleichsbasis gilt der Mittelwert der letzten drei Monate vor Brückensperrung im Vergleich zum Mittelwert der letzten drei Monate vor Antragstellung. Mit einer Bestätigung der IHK kann das Unternehmen die Förderung über seine Hausbank beantragen.

Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel zur Minderung der Belastung (u. a. höhere Lieferkosten) bzw. zur Verbesserung der Unternehmenssituation.

Zur Verfügung stehen Darlehen von bis zu 2 Mio. € mit flexiblen Laufzeiten von 3 bis zu 10 Jahren und bis zu 5 Tilgungsfreijahren, als Ratendarlehen oder Euro enddfällig. Darlehen, die von Unternehmen, die die o. g. Vorgaben erfüllen, im Zeitraum vom 02. Dezember 2021 bis zum 11. März 2022 aufgenommen wurden und dem genannten Verwendungszweck dienen, können mit diesem Angebot umgeschuldet werden. Optional kann für Unternehmen, die bereits seit zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig sind ab 25 T€ eine 50 %ige Haftungsfreistellung der NRW.BANK beantragt werden sowie auch eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW.

Wichtiger Hinweis: Die De-minimis-Verordnung findet hier Anwendung.  Danach können kumuliert über drei Steuerjahre pro Unternehmensgruppe , Beihilfen in Höhe von max. 200 Tsd. € vereinnahmt werden. Der Tilgungsnachlass i.H.v. maximal 100 Tsd. € zzgl. etwaiger Zinssubvention kann also nur (voll) genutzt werden, wenn das Unternehmen bzw. die Gruppe über einen entsprechenden freien De-minimis-Beihilferahmen verfügt. Bei einer Antragstellung im Jahr 2022 sind nach De-minimis-Verordnung die De-minimis-Beihilfewerte der Jahre 2020, 2021 und 2022 zu berücksichtigen, bei einer Antragstellung im Jahr 2023 dementsprechend der Jahre 2021-2023.

Das Angebot ist bis zum 31.Dezember 2023 befristet und steht ab dem 11. März 2022 zur Verfügung.

Ansprechpartner
Gesellschaft zur Wirtschafts- und Strukturförderung im Märkischen Kreis mbH
Jochen Schröder
Lindenstr. 45
58762 Altena
02352 9272-0
schroeder@gws-mk.de

Juli 2024

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