Die Sperrung der A 45 wegen der nicht befahrbaren Rahmedetalbrücke belastet die Region Südwestfalen und vor allem den Märkischen Kreis schwer.

Viele Unternehmen müssen Umsatzeinbußen oder deutliche Kostensteigerungen hinnehmen. Das Land Nordrhein-Westfalen möchte nun die betroffenen Unternehmen unterstützen.

Mit dem so genannten „NRW.BANK Universalkredit A 45“ soll den Unternehmen Liquidität zur Verfügung gestellt werden, die sie benötigen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden und notwendige Investitionen zu tätigen. Als zusätzliche Erleichterung erhalten die Kreditnehmer für Beträge bis zu 500.000 Euro einen 20-prozentigen Tilgungsnachlass (Zuschuss) von maximal 100.000 Euro.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe sowie Freiberufler. Das Angebot steht über die Hausbanken in folgenden Kreisen bzw. kreisfreien Städten zur Verfügung:

  • Märkischer Kreis
  • Hagen
  • Kreis Soest
  • Hochsauerlandkreis
  • Kreis Olpe
  • Kreis Siegen-Wittgenstein
  • Ennepe-Ruhr-Kreis
  • Kreis Unna
  • Hamm
  • Dortmund

Die jeweils zuständigen Kammern vor Ort bestätigen dabei die individuelle Betroffenheit der beantragenden Unternehmen von der Autobahnsperrung. Als Nachweis der Betroffenheit genügt es, dass die Unternehmen bei der darlegen, dass eine der beiden folgenden Umstände seit der Brückensperrung am 02. Dezember 2021 auf sie zutrifft:

  • Umsatzeinbußen (mind. 20%) oder
  • höhere allgemeine Betriebs- und Materialkosten (mind. 20%)

Als Vergleichsbasis gilt der Mittelwert der letzten drei Monate vor Brückensperrung im Vergleich zum Mittelwert der letzten drei Monate vor Antragstellung. Mit einer Bestätigung der IHK kann das Unternehmen die Förderung über seine Hausbank beantragen.

Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel zur Minderung der Belastung (u. a. höhere Lieferkosten) bzw. zur Verbesserung der Unternehmenssituation.

Zur Verfügung stehen Darlehen von bis zu 2 Mio. € mit flexiblen Laufzeiten von 3 bis zu 10 Jahren und bis zu 5 Tilgungsfreijahren, als Ratendarlehen oder Euro enddfällig. Darlehen, die von Unternehmen, die die o. g. Vorgaben erfüllen, im Zeitraum vom 02. Dezember 2021 bis zum 11. März 2022 aufgenommen wurden und dem genannten Verwendungszweck dienen, können mit diesem Angebot umgeschuldet werden. Optional kann für Unternehmen, die bereits seit zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig sind ab 25 T€ eine 50 %ige Haftungsfreistellung der NRW.BANK beantragt werden sowie auch eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW.

Wichtiger Hinweis: Die De-minimis-Verordnung findet hier Anwendung.  Danach können kumuliert über drei Steuerjahre pro Unternehmensgruppe , Beihilfen in Höhe von max. 200 Tsd. € vereinnahmt werden. Der Tilgungsnachlass i.H.v. maximal 100 Tsd. € zzgl. etwaiger Zinssubvention kann also nur (voll) genutzt werden, wenn das Unternehmen bzw. die Gruppe über einen entsprechenden freien De-minimis-Beihilferahmen verfügt. Bei einer Antragstellung im Jahr 2022 sind nach De-minimis-Verordnung die De-minimis-Beihilfewerte der Jahre 2020, 2021 und 2022 zu berücksichtigen, bei einer Antragstellung im Jahr 2023 dementsprechend der Jahre 2021-2023.

Das Angebot ist bis zum 31.Dezember 2023 befristet und steht ab dem 11. März 2022 zur Verfügung.

Ansprechpartner
Gesellschaft zur Wirtschafts- und Strukturförderung im Märkischen Kreis mbH
Jochen Schröder
Lindenstr. 45
58762 Altena
02352 9272-0
schroeder@gws-mk.de

April 2024

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Workshopreihe „Innovation in der Automobil-Zulieferindustrie Südwestfalens“
14:00 - 15:00

Suchräume, Fallstricke und erste Schritte zur Umsetzung von Ideen

Suchräume, Fallstricke und erste Schritte zur Umsetzung von Ideen

Was genau ist Innovation? Wie forcieren wir Innovationen in unserem Unternehmen? Welche Trends erfordern innovative Lösungen und welche Potentiale ergeben sich für uns? Wo und wie fangen wir an?

Diese Fragen treiben zahlreiche Betriebe des Automotive Sektors in Südwestfalen um. Im Zusammenhang mit einer Betriebsbefragung, die im Rahmen des Projektes Atlas durchgeführt wurde, gaben

  • 78% der befragten Unternehmen an, die Erschließung neuer
    Märkte zu planen.
  • 70% planen die Durchdringung des bestehenden Marktes sowie
    die Entwicklung neuer Automotive-Produkte.
  • 45% planen mit dem bestehenden Hauptprodukt neue Märkte
    zu erschließen.

Diese Ergebnisse sind Anlass für die Workshop-Reihe „Innovation in der Automobil-Zulieferindustrie Südwestfalens – Suchräume, Fallstricke und erste Schritte zur Umsetzung von Ideen“. In der Reihe geht es darum, das Thema Innovation im Unternehmen näher zu beleuchten. Produzierende KMU im Automotive-Sektor haben mit Hilfe von unterschiedlichen Methoden und Praxisbeispielen die Möglichkeit zu erfahren, wie Innovation funktionieren kann, um die eigene Marktstellung im Sektor zu sichern. Der Fokus liegt hierbei auf der Produkt- und Prozessinnovation.

Die Reihe wendet sich an betriebliche Fach- und Führungskräfte in Forschung und Entwicklung sowie betriebliche Akteure mit Interesse am Thema Innovation im Automotive-Sektor. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit Fragen zu diskutieren, sich untereinander auszutauschen und sich Impulse zur Umsetzung zu holen.

DOWNLOAD: Veranstaltungsflyer (pdf, 710 kB)

16.04.2024
14:00 bis 15:00 Uhr | Online-Informationsveranstaltung
Umfang und Themen der Reihe
Hier geht es zur Anmeldung zur Informationsveranstaltung.

23.04.2024
14:00 bis 17:00 Uhr | Präsenz
MODUL 1 – Innovation im Automotive-Sektor:
Das hätten wir auch gekonnt(?)

28.05.2024
14:00 bis 17:00 Uhr | Präsenz
MODUL 2 – Von der Idee zur Umsetzung – Woran scheitern Innovationen?

25.06.2024
14:00 bis 17:00 Uhr | Präsenz
MODUL 3 – Ideen generieren & Innovationen starten

Ansprechpartnerin:
Jasmin Graef
Technologiescoutin Automotive
Mobil: 0151 74202513
E-Mail: graef@gws-mk.de

Hier geht es zur Anmeldung zur Informationsveranstaltung am 16.04.2024. 

Die Veranstaltungsreihe findet statt im Rahmen von:

Das Projekt „ATLAS – Automotive Transformationsplattform Südwestfalen“ wird gefördert durch:

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„Wege zur Klimaneutralität“: Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen – Chancen, Herausforderungen und praktische Umsetzung
14:00 - 17:00

Mit dem Inkrafttreten der EU-Taxonomie-Verordnung und der Corporate Sustainablity Reporting Directive (CSRD) bekommt das Thema Nachhaltigkeit in den Berichtspflichten bei Unternehmen eine neue Bedeutung. Die Umsetzung ist für viele Betriebe aktuell mit Unklarheiten und einem erhöhten Aufwand verbunden. Insbesondere sind die Anforderungen auch von mittelständischen Unternehmen und Familienunternehmen umzusetzen. Daher gibt es einen hohen Bedarf, sich jetzt über Ansätze für eine erfolgreiche Umsetzung zu informieren.

Stichworte hierbei sind CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), ESG (Environmental, Social und Governance) und die EU-Taxonomie. Doch welche Richtlinien sind für wen zu welchem Zeitpunkt relevant? Welche Rolle spielt die EU-Taxonomie? Wie sieht „gute Praxis“ aus? Das alles sind Inhalte der Veranstaltung, zu der wir Sie hiermit herzlich einladen:

„Wege zur Klimaneutralität“: Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen – Chancen, Herausforderungen und praktische Umsetzung

Programm

14:00 Uhr     Betriebsrundgang bei der Manfred Vogel Elektromaschinenbau GmbH (optional)

15:00 Uhr     Begrüßung und Vorstellung der Veranstaltungsinhalte
Manfred Vogel, MV Elektromaschinenbau GmbH
Marcel Krings, GWS im Märkischen Kreis mbH

Ekkehard Wiechel, Effizienz-Agentur NRW

15:15 Uhr     Anforderungen und Synergien
Die Rahmenbedingungen sind gesetzt. Welche Schnittmengen es mit anderen (gesetzlichen) Anforderungen gibt und wie Synergien genutzt werden können.
Ekkehard Wiechel, Effizienz-Agentur NRW

15:25 Uhr     Einführung von Nachhaltigkeitsmanagement -Strategie, Methodik Best-Practice
Grundlegende Aktivitäten im Nachhaltigkeitskontext werden bereits seit geraumer Zeit bei vielen Unternehmen betrieben. Verschiedenste Reporting Initiativen beinhalten verschiedene Aspekte und Anforderungen. Wie es gelingt einen Überblick zu erhalten, spezifisch die passende Strategie zu entwickeln und bei der Umsetzung von synergetischen Effekten zu partizipieren?

Dr. Susanne Steinhauer, expert for sustainability management, Grünberg
Die Referentin hat in verantwortlicher Position die Implementierung verschiedenster Nachhaltigkeitsaktivitäten in einem Unternehmensverbund langjährig begleitet. In heutiger Funktion unterstützt sie freiberuflich Unternehmen in diesem Themenfeld.

16:00 Uhr     Unterstützungsmöglichkeiten

  • Wie kann die Hochschule als Partner im Kontext Nachhaltigkeit unterstützen?
    Christine Schneider, Fachhochschule Südwestfalen
  • Gibt es Förderoptionen für Nachhaltigkeitsprojekte?
    Ekkehard Wiechel, Effizienz-Agentur NRW
  • Weitere Unterstützungsoptionen
    Marcel Krings, GWS im Märkischen Kreis mbH

Ende ca. 16:45 Uhr – anschließend gemeinsamer Imbiss

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist auf max. 60 Personen beschränkt. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Initiative „Nachhaltige Wirtschaft.MK“ und in Kooperation mit der Effizienz Agentur NRW statt.

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Mit freundlicher Unterstützung von: Manfred Vogel Elektromaschinenbau GmbH

Ansprechpartner
GWS im Märkischen Kreis mbH
Marcel Krings
Tel.: 02352 9272-12
E-Mail: krings@gws-mk.de

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