Impuls KI – NRW.BANK fördert den Test von KI-Anwendungen im Unternehmen

Neues Zuschussprogramm

Impuls KI - NRW.BANK fördert den Test von KI-Anwendungen im Unternehmen

KI ist kein Hype mehr, sondern tägliche Praxis, die Unternehmen erheblich unterstützen, Prozesse verbessern und Mitarbeiter entlasten kann. Trotzdem fällt es vielen kleinen und mittleren Unternehmen schwer, sich für KI-Lösungen zu entscheiden.

Ab dem 17. August 2026 unterstützt die NRW.BANK kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 250 Mitarbeitern dabei, KI-Anwendungen im Unternehmen zu testen und die damit verbundenen finanziellen Risiken zu senken. Für die KI-Konzeptberatung oder den Test von KI-Systemen im Unternehmen stellt die NRW.BANK nicht rückzahlbare Zuschüsse bis 25.000 € pro Unternehmen zur Verfügung.

Was wird gefördert?

In Modul A wird die Beratung bezuschusst, die notwendig ist, um Anwendungsfelder für den KI Einsatz im Unternehmen zu finden und die Strukturen und Prozesse zum effektiven KI-Einsatz im Unternehmen zu identifizieren.

In Modul B wird die Anwendung von KI im Unternehmen gefördert, wenn damit KI-Lösungen im Unternehmen anhand konkreter Anwendungsfälle getestet werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass bisher noch keine KI im konkreten Anwendungsfall eingesetzt wird und dass die Maßnahme nach Zusage des Zuschusses innerhalb von 6 Monaten durchgeführt werden kann.

Was wird nicht gefördert?

Nicht förderfähig sind unter anderem Vorhaben

  • ohne klaren Fokus auf KI-Anwendungen,
  • mit denen KI-Lösungen entwickelt werden, die das Unternehmen anschließend verkauft,
  • sowie Sensibilisierungs-, Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 % der förderfähigen Ausgaben. Der maximale Zuschuss für antragstellende Unternehmen beträgt 25.000 € innerhalb von 2 Jahren.

Anträge können für Leistungen in Modul A, Modul B oder aufeinander aufbauende Leistungen in Modul A und B gestellt werden.

Das Unternehmen kann mit der Beratung und / oder Testung gewerbliche Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen beauftragen.

Der Zuschuss kann ab dem 17. August 2026 über das Online-Portal der NRW.BANK beantragt werden.

Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn eine Zusage der NRW.BANK vorliegt!

Eine Auszahlung der Mittel erfolgt nach Abschluss des Projektes und nach Vorlage des Verwendungsnachweises, bestehend aus dem zahlenmäßigen Nachweis der Kosten und einem Sachbericht.

Einzelheiten zum Programm finden Sie auf der Webseite der NRW.BANK