Mit dem seit dem 1. Januar 2020 geltenden Forschungszulagengesetz (FZulG) fördert der Bund — unabhängig von der der jeweiligen Gewinnsituation eines Unternehmens — themenoffen Innovationsprojekte. Im Rahmen dieser steuerlichen Forschungsförderung weist die GWS im Märkischen Kreis mbH auf zwei wichtige Neuigkeiten hin.

„Das von der Bundesregierung verabschiedete Konjunkturpaket weitet die Förderung aus“, erklärt GWS-Geschäftsführer Jochen Schröder und ergänzt: „Für FuE-Aufwendungen, die in der Zeit nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.7.2026 getätigt werden, beträgt die Deckelung der Bemessungsgrundlage jetzt 4 Mio. EUR anstatt 2 Mio. EUR. Bei der Förderquote von 25 Prozent sind so maximal 1 Millionen Euro Steuerrückzahlung pro Wirtschaftsjahr möglich. Gefördert werden die Personalkosten, die dem Forschungsprojekt zuzuordnen sind. Bei der Vergabe von Forschungsaufträgen dienen 60 Prozent der Auftragssumme als Be-messungsgrundlage. Davon werden 25 Prozent gefördert.“ Förderfähig sind alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Dazu zählen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und die experimentelle Entwicklung. Die steuerliche Forschungsförderung ist außerdem auf keine Branche, Industrie oder Wirtschaftssektor begrenzt.

Das Antragsverfahren „Forschungszulage“ ist zweistufig angelegt:

1. Antrag auf FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle (s.u.)
2. Antrag auf Forschungszulage bei dem für das Unternehmen zuständigen Finanzamt

Das Unternehmen stellt bei einer Bescheinigungsstelle einen Antrag auf Bescheinigung für die FuE-Vorhaben, die begünstigt werden sollen. Die Stelle stellt fest, ob es sich um ein förderfähiges Vorhaben im Sinne des Gesetzes handelt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat jetzt nach einem Ausschreibungsverfahren die Bescheinigungsstelle „Forschungszulage“ benannt. Sie wird betrieben von einem Konsortium aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. – DLR Projektträger mit den Standorten Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden.

Sofern eine positive FuE-Bescheinigung vorliegt, wird im zweiten Schritt beim jeweils zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage gestellt. Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift gewährt.

Unternehmen, die sich für die steuerliche Forschungsförderung interessieren, können sich an Herrn Jochen Schröder von der GWS wenden.

Ansprechpartner:

GWS im Märkischen Kreis mbH
Herr Jochen Schröder
Telefon: 02352 9272-11
E-Mail: schroeder@gws-mk.de